Die Aktien einer Tochtergesellschaft sind nicht in Händen einer natürlichen Person:
- Definition
- Tochtergesellschaft = Gesellschaft, deren Aktien sich im Portefeuille einer anderen Gesellschaft befinden
- Varianten
- Tochtergesellschaft + Holdinggesellschaft
- Holding-Gesellschaft | holding-gesellschaft.ch
- Tochtergesellschaft + Muttergesellschaft
- Muttergesellschaft > auch Stammhaus(gesellschaft)
- Tochtergesellschaft + Holdinggesellschaft
- Weitere Detailinformationen
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