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Fahren im angetrunkenen Zustand (FiaZ)

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STRAFVERFAHREN

Rechtsgebiet:
Fahren im angetrunkenen Zustand (FiaZ)
Stichworte:
Alkohol am Steuer, Fahren im angetrunkenen Zustand, FiaZ
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Geht aus den polizeilichen / ärztlichen Untersuchungen hervor, dass der betroffene Fahrer während seiner Fahrt einen Blutalkoholwert von mehr als 0,50 Gewichtspromille hatte, leitet die Kantonspolizei die Untersuchungsakten mit dem Polizeirapport zum Vorfall an das zuständige kantonale Amt weiter (in der Regel ein kantonales Bezirksamt / Statthalteramt) weiter, der aufgrund der ihm vorliegenden Akten einen Strafbefehl erlässt.

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