Agenda
- Fahreignung und Fahrfähigkeit
- Dauernde Fahruntauglichkeit und vorübergehende Fahrungfähigkeit
- Alkoholeinwirkung
- Medikamentenmissbrauch / Drogenkonsum / Übermüdung
- Fehlt die Fahreignung aus körperlichen, geistigen und charakterlichen Gründen dauernd, so spricht man von Fahruntauglichkeit. Folge: keine Ausstellung der Fahrerlaubnis bzw. Sicherungsentzug einer Fahrerlaubnis.
- Gegen die Einstufung als „fahruntauglich“ kann der Nachweis der Fahreignung durch ärztlichen / psychologischen Attest erbracht werden. Der allfällige Sicherungsentzug kann damit rückgängig gemacht werden.
- Die Fahrunfähigkeit ist stets vorübergehend. Sie kann ganz aufgehoben oder vermindert sein.
- Häufigster Grund für die vorübergehende Fahrunfähigkeit ist ein übermässiger Alkoholkonsum. Wann der Alkoholkonsum als übermässig gilt, regelt das Gesetz.